data loading...

JKA Karate Prüfungen

Das JKA Karate Kyu und Dan System

Es gibt 10 Kyu und 10 Dan im JKA-Karate. Um eine Zertifizierung für einen Rang zu erhalten, muss man die Zertifizierungsanforderungen erfüllen und das Prüfungsverfahren durchlaufen.

Die Prüfung – oder Einstufungen – werden von JKA-Ausbildern durchgeführt, die als JKA-Fachprüfer zugelassen sind.

Das sind Prüfer, die eine Prüfer-Lizenz im DKV und in der JKA besitzen. Im DKV werden für Kyu-Prüfungen nationale Prüfer ausgebildet und eingesetzt. In der JKA WF gelten internationale Prüferlizenzen, die durch das Headquarters der Japan Karate Association zertifiziert und vergeben werden. Alle Dan-Grade werden durch international zertifizierte JKA-Prüfer abgenommen und in die Dan-Rolle der JKA in Tokio, Japan, eingetragen. Für Deutschland gelten zusätzliche spezifische Bestimmungen des DKV.

 

Einheitliche JKA Prüfungsordnung vom JKA Headquarters Tokyo

Die Prüfungsordnung im JKA Shokukai ist direkt vom JKA Headquarters Japan übernommen und gilt in der Bundesstilrichtung JKA im DKV für unsere Gruppe in ganz Deutschland.

Download Prüfungsordnung / Link JKA Headquarters

Prüfungsordnung JKA Headquarters (gilt ab 01.04.2022)

Bitte beachten Sie, dass alle übergeordneten Ordnungen des DKV und der JKA für die Bundesstilrichtung JKA Shokukai Geltung haben.

 

 

Prüfungszulassung

Für die Zulassung zur Prüfung zum 1. Dan im Deutschen Karate Verband (DKV) ist gemäß der Verfahrensordnung und den Richtlinien der jeweiligen Stilrichtung die Teilnahme an einem offiziellen Dan-Vorbereitungslehrgang verpflichtend.

Bitte beachten Sie, dass je nach zuständigem DKV-Landesverband zusätzliche verpflichtende Lehrgänge für die Zulassung zum 1. Dan vorgeschrieben sein können.

Für Berlin ist beispielsweise die Teilnahme an einem Kampfrichterlehrgang oder speziellen SV-Lehrgang des BKV verpflichtend.

In einigen Landesverbänden gibt es außerdem einen zentralen Prüfungsreferenten, bei dem Dan-Prüfungen angemeldet werden müssen.

Stimmen Sie sich daher vor jeder Prüfungsanmeldung zwingend mit Ihrer Vereins- bzw. Dojo-Leitung und dem zuständigen JKA-Landesstilrichtungsreferenten ab.

Nachweis des Vorbereitungslehrgangs

Der Besuch des Dan-Vorbereitungslehrgangs darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und muss im DKV-Pass eingetragen sein.

Der Vorbereitungslehrgang dient der Vereinheitlichung der Techniken, dem Abgleich des Leistungsstandes sowie der Vorbereitung auf die spezifischen Prüfungsanforderungen der jeweiligen Stilrichtung. Diese Regelung ist vom DKV vorgegeben und somit verpflichtend.

Anmeldung zur Dan-Prüfung

Für die Anmeldung zur Dan-Prüfung ist die festgelegte Reihenfolge der Kommunikationswege verbindlich einzuhalten. Die Anmeldung erfolgt in 2 Schritten. Eine Prüfung in der Bundesstilrichtung JKA ist nur in Kombination Anmeldung National (DKV) und Anmeldung International (JKA) möglich.

1. Anmeldung beim DKV (National)

Die Dan-Prüfung beim DKV muss in der Regel mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin offiziell über die Geschäftsstelle des DKV oder den zuständigen Landesverband angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt zunächst über die Vereinsleitung. Diese leitet die Anmeldung über den Landesstilrichtungsreferenten an den Bundesstilrichtungsreferenten weiter. Die Anmeldung muss entsprechend bestätigt werden.

2. Anmeldung bei der JKA (International)

Die Anmeldung bei der JKA erfolgt ebenfalls in der festgelegten Reihenfolge:
Verein → Landesstilrichtungsreferent → Bundesstilrichtungsreferent (JKA Shokukai Chairman)→ JKA Headquarters

Eine eigenmächtige Anmeldung beim JKA Headquarters ist nicht erlaub. Sie kann zur Ablehnung der Prüfung durch die JKA führen.

Die Formulare zur JKA-Dan-Anmeldung werden ausschließlich vom Bundesstilrichtungsreferenten verteilt und über die Landesstilrichtungsreferenten an die Prüflinge ausgegeben.

Die ausgefüllten Formulare werden von den Landesstilrichtungsreferenten eingesammelt und an den Bundesstilrichtungsreferenten weitergeleitet, vorrangig per E-Mail. Achten Sie auf die Zustimmung Ihres Trainers.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Vorbereitungslehrgänge müssen im DKV-Pass nachgewiesen werden.

Zur Prüfung sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. am Vortag der Prüfung abzugeben/vorzuzeigen:

  • aktuelle JKA-WF-Membercard
  • JKA-Pass (vollständig leserlich ausgefüllt, mit Passbild)
  • gültiger DKV-Ausweis (mit aktueller Jahresmarke, aktuelle Meldung in der Stilrichtung JKA)
  • einzelnes Passbild

Durchführung der Dan-Prüfung

Die Dan-Prüfung findet im Rahmen eines Lehrgangs oder Gasshuku statt.

Die Prüfung wird mit einem speziell bestellten JKA-Headquarters-Prüfer sowie 2–3 DKV-A-Prüfern der Stilrichtung JKA durchgeführt.

Die vollständige Teilnahme am gesamten Lehrgang ist verpflichtend.

Eine Teilnahme nur an einzelnen Trainingseinheiten oder eine teilweise Teilnahme am Lehrgang ist für die Zulassung zur Prüfung nicht ausreichend.

Prüfungen im Ausland

Für Prüfungen im Ausland gelten ebenfalls die entsprechenden Richtlinien zur Zulassung.
Die Prüfung muss beim JKA Bundesstilrichtungsreferenten beantragt werden.

Auch bei Prüfungen im Ausland ist die festgelegte Reihenfolge einzuhalten:

Verein → Landesstilrichtungsreferent → Bundesstilrichtungsreferent JKA Headquarters


Anerkennungen von Dan-Graden

Für die Anerkennung von Dan-Graden setzen Sie sich bitte mit Ihrem Landesstilrichtungsreferenten per Email in Verbindung, dass dieser Ihr Anliegen an den → Bundesstilrichtungsreferent weiterleitet. (Kopie der Dan-Urkunde als Anhang beifügen)